Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Messebauunternehmen gelten die folgenden Begriffe:
Artikel 2: Allgemeines
Artikel 3: Angebote, Zustandekommen der Vereinbarung und Pflichten des Auftraggebers
Artikel 4: Stornierung oder Änderung
Artikel 5: Preise
Artikel 6: Kosten und Vergütungen
Die Nutzung von Entwürfen ohne Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung und Zahlung der von So Expo B.V. festgelegten Vergütung erlaubt.
Artikel 7: Lieferung
Artikel 8: Prüfung und Fertigstellung
Artikel 9: Eigentum
Artikel 10: Rechnungsstellung und Zahlung
Artikel 11: Risiko
Artikel 12: Haftung
Artikel 13: IP-Rechte
Artikel 14: Höhere Gewalt
Artikel 15: Anwendbares Recht und Gerichtsstand